Prüfprotokoll gem. § 13 AStV
Im Zuge der § 13 AStV Prüfung wird jedes einzelne Element und jeder Abschnitt der Anlage einer erweiterten Sichtkontrolle unterzogen. Dabei geht es in erster Linie um die Bestimmung des hygiene- und brandschutztechnischen Zustandes. Die Kategorisierung teilt sich auf in "sauber/besenrein", "leicht verschmutzt" und "stark verschmutzt". Zusätzlich wird nach den Regeln der Technik die Feststellung von Schimmelbildung, Kondensat/Wasseransammlungen und Korrosion für jedes einzelne Element der Lüftungsanlage gefordert.
Die Luftleitungen werden an repräsentativen Stellen stichprobenartig überprüft. Dabei sind die Stellen an denen eine Verunreinigung am wahrscheinlichsten zu erwarten ist zu prüfen. Sind diese Bereiche in Ordnung, kann man davon ausgehen, dass das übrige Luftleitungsnetz auch einen norm- und gesetzeskonformen Zustand aufweist.
Gutachten (Lüftungsbefund)
Zusätzlich zum Prüfprotokoll, welches nur die neutrale Auflistung des IST-Zustandes der geprüften Lüftungsanlage beinhaltet, erstellen wir auch ein hygiene- und brandschutztechnisches Gutachten. In diesem Gutachten (Lüftungsbefund), gleichen wir die erhobenen Werte mit den SOLL-Werten ab. Daraus kann sich eine Differenz ergeben. Für die Neutralisierung dieser Differenzen formulieren wir jeweils eine nachvollziehbare und unabhängige Handlungsempfehlung.
Unser Service für die Behebung evtl. Mängel beinhaltet sämtliche Dienstleistungen und Produkte, welche dafür benötigt werden können. Durch unsere Zusammenarbeit mit etlichen Unternehmen aus dem Bereich "Raumlufttechnik" können wir aus jeder Teildisziplin der Raumlufttechnik aus dem Vollen schöpfen und Ihnen das bestmögliche Angebot am Markt bieten. Dabei bleiben wir stets Ihr Ansprechpartner für alle Belangen.